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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Hanft, Anke: Organisation und Management von Studium, Lehre und Weiterbildung an Hochschulen
    Hanft, Anke: Organisation und Management von Studium, Lehre und Weiterbildung an Hochschulen

    Organisation und Management von Studium, Lehre und Weiterbildung an Hochschulen , Studium und Lehre sind seit einigen Jahren erheblichen Veränderungen unterworfen. Zunächst waren es die Bologna-Reformen, die weitreichende und in der öffentlichen Diskussion nicht unumstrittene Neuerungen an die Hochschulen brachten. Damit einher ging die Aufforderung, sich stärker den Anforderungen des lebenslangen Lernens zu stellen und mit Berufstätigen neue Zielgruppen zu erschließen. Die zunächst zögerliche Haltung der öffentlichen Hochschulen gegenüber einer Ausweitung ihrer traditionellen Angebotsstruktur gab dem privaten Hochschulsektor Auftrieb, der vor allem berufstätige Zielgruppen adressierte und damit an Einfluss gewann. Öffentliche Hochschulen konzentrierten sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten vor allem darauf, der wachsenden Heterogenität ihrer Studierenden gerecht zu werden, indem sie lernunterstützende Maßnahmen in der Studieneingangsphase ausbauten. Aktuell stehen Hochschulen, verstärkt durch die Corona-Pandemie, vor weiteren Herausforderungen: Innerhalb kurzer Zeit müssen sie den Lehrbetrieb off-campus mit Hilfe digitaler Lehr-Lern-Infrastruktur und virtuellen Lernmedien gestalten. Die verschiedenen Beispiele zeigen, dass die Planung und Organisation von Lernen und Lehren an Hochschulen zunehmend anspruchsvoller werden. Hochschulen reagieren auf diese Herausforderungen, indem sie die Organisation und das Management von Studium und Lehre zunehmend professionalisieren, ihre Angebotsstruktur zielgruppengerechter gestalten und um weiterbildende Studienangebote erweitern. Auch äußere Impulse, wie z.B. die umfassenden staatlichen Förderprogramme, tragen dazu bei, die Reformbereitschaft an Hochschulen zu stärken. Mit diesem Band wollen wir Hochschulen dabei unterstützen, ihren vielfältigen Aufgaben bei der Planung, der Organisation, dem Management und der Qualitätssicherung von Studium, Lehre und Weiterbildung besser gerecht zu werden. Dabei geht es uns nicht nur darum, Managementaufgaben systematisch darzulegen, sondern auch neuere, Studium und Lehre betreffende Entwicklungen aufzuzeigen. Gegenüber dem ersten, im Jahr 2014 publizierten Band handelt es sich um eine vollständig überarbeitete Neuauflage mit neuen SchwerpunktSetzungen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 29.90 € | Versand*: 0 €
  • Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen?

    Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen? Ja, in einigen Fällen können Arbeitgeber das alte Gehalt eines Mitarbeiters sehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mitarbeiter sein altes Gehalt bei Verhandlungen über ein neues Gehalt offenlegt oder wenn der Arbeitgeber Zugriff auf alte Gehaltsabrechnungen hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber in einigen Ländern gesetzlich verpflichtet sind, Gehaltsinformationen vertraulich zu behandeln. Es ist ratsam, sich über die Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Gehaltsinformationen angemessen geschützt sind.

  • Wann darf Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Arbeitgeber dürfen das Gehalt ihrer Mitarbeiter in der Regel nicht einseitig kürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Unternehmens. Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Gehalt gekürzt werden. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

    Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten? In der Regel darf ein Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht ohne dessen Zustimmung einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten kann, zum Beispiel bei offenen Forderungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen bezüglich des Gehalts schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber das Gehalt ohne rechtliche Grundlage einbehält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern. Es ist ratsam, sich im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die eigenen Rechte zu schützen.

  • Darf ein Arbeitgeber eine Weiterbildung verbieten?

    Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich eine Weiterbildung nicht verbieten, sofern diese im Rahmen der beruflichen Tätigkeit relevant ist und keine Konflikte mit arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder betrieblichen Interessen entstehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn die Weiterbildung zeitlich oder finanziell nicht mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist oder wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Weiterbildung dem Unternehmen schadet. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Weiterbildung einschränken oder ablehnen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • HPE Management Module - Netzwerk-Verwaltungsgerät
    HPE Management Module - Netzwerk-Verwaltungsgerät

    HPE Management Module - Netzwerk-Verwaltungsgerät - Plug-in-Modul

    Preis: 1022.41 € | Versand*: 0.00 €
  • Business Continuity Management
    Business Continuity Management

    Business Continuity Management , Unabhängig von Ausrichtung und Größe: Unternehmen, Behörden und Organisationen sehen sich immer größerem Druck ausgesetzt, effizient und kontinuierlich Leistung zu erbringen. Faktoren wie der globale Wettbewerb und die Digiatlisierung verstärken den wachsenden Leistungsdruck. Auf der anderen Seite steigen Risiken: Ausfälle durch Cyberangriffe oder extreme Natureignisse können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Ressourcen, um solche Ausfälle abzuferdern, sind kaum mehr vorhanden. Die Planung und Einrichtung eines auf das Unternehmen zugeschnittenen Notfallmanagements ist jedoch keine leichte Aufgabe. Hier fehlt häufig Knowhow und das notwendige Handwerkszeug. Im IT-Grundschutz ist das Thema Business Continuity Management bereits seit Jahren fest verankert, das BSI bot mit dem bisherigen BSI-Standard 100-4 (2009) zum Notfallmanagement bereits eine etablierte Hilfestellung an. Der jetzt vorliegende BSI-Standard 200-4 berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen BCM, Notfallmanagement und IT-Krisenmanagement und die Aktualisierung der BSI-Standards zur Informationssicherheit (2017). Er bietet so eine unverzichtbare Hilfestellung für die erfolgreiche Vorbereitung auf Notfälle im Unternehmensumfeld. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Was wenn Arbeitgeber Gehalt nicht zahlt?

    Was passiert, wenn ein Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt? In einem solchen Fall sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, um die Gründe für die Nichtzahlung zu klären. Falls das Problem nicht gelöst werden kann, können sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde wenden. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Kommunikation mit dem Arbeitgeber aufzubewahren, um im Streitfall Nachweise zu haben. Letztendlich kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um das ausstehende Gehalt einzufordern.

  • Kann der Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten?

    Kann der Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten? Nein, grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einfach zurückhalten. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, das vereinbarte Gehalt pünktlich und vollständig auszuzahlen. Wenn es Probleme gibt, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine Lösung zu finden. Falls das nicht möglich ist, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um das ausstehende Gehalt einzufordern. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten im Falle von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen bewusst zu sein.

  • Wann darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Wann darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen? In der Regel darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einseitig kürzen, es sei denn, es liegt eine vertragliche Vereinbarung vor oder es gibt eine gesetzliche Grundlage, die dies erlaubt. Zum Beispiel kann eine Gehaltskürzung bei Arbeitsausfall aufgrund von Kurzarbeit oder betrieblichen Gründen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und die Mitarbeiter über etwaige Gehaltskürzungen rechtzeitig informiert. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, um seine Rechte zu kennen und zu schützen.

  • Kann Arbeitgeber zuviel gezahltes Gehalt zurückfordern?

    Kann ein Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn ein Fehler bei der Gehaltsabrechnung vorliegt und der Arbeitnehmer dies wusste oder hätte wissen müssen, kann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Gehalt zurückfordern. Allerdings muss der Arbeitgeber dies innerhalb einer bestimmten Frist tun, da sonst möglicherweise Verjährung eintritt. Es ist ratsam, im Falle einer Rückforderung rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.

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